Mieterstrom-Modell vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Solarpaket bringt bedeutende regulatorische Neuerungen mit sich, die darauf abzielen, die Nutzung von Solaranlagen im Gebäudeumfeld zu erleichtern und zu beschleunigen. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Reduzierung bürokratischer Hürden sowie der Einführung des Modells der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ gemäß § 42b EnWG.
Durch dieses Modell wird die Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes auf eine verhältnismäßig unbürokratische und einfache Weise ermöglicht. Für den Betreiber solcher Anlagen entfallen größtenteils die energiewirtschaftlichen Lieferanten- und Transparenzpflichten gemäß EnWG, insbesondere §§ 40-42. Zusätzlich wird die Verantwortung für die Reststromlieferung auf den Mieter übertragen. Einzig die Vereinbarung eines Gebäudestromnutzungsvertrags zwischen dem Anlagenbetreiber und den Mietern wird verpflichtend sein.
In welchem Fall, welches Modell vorteilhafter ist und welche Rendite damit erreicht wird, sollte im Einzelfall analysiert werden. Fragen Sie uns!